Ihr Praxisbesuch

Wenn Sie die podologische Praxis aufsuchen, gibt es dafür gute Gründe:

Ihr Arzt hat Ihnen eine Heilmittelverordnung ausgestellt, z.B. weil Sie Diabetiker sind

Eine sogenannte „Medizinische Fußpflege“ darf nur von Podologen erbracht werden. Ihr Arzt verschreibt Ihnen dann mehrere „Podologische Komplexbehandlungen“. Auch Nagelkorrekturspangen können in bestimmten Fällen verordnet werden.

Sie möchten die Behandlung Ihrer Füße einer Fachfrau anvertrauen, die therapeutisch ausgebildet ist.

Staatlich anerkannte Podologen haben ein Staatsexamen abgelegt. Sie sind verpflichtet, an regelmäßigen Fortbildungen teilzunehmen, um ihr Fachwissen auf dem neuesten Stand zu halten.

Sie wissen, wie wichtig es ist, in einer Praxis mit hohem hygienischen Standard behandelt zu werden.

Um eine podologische Praxis zu betreiben und mit den Krankenkassen abrechnen zu können, sind viele Voraussetzungen zu erfüllen: Die Räumlichkeiten werden vom Gesundheitsamt, der Berufsgenossenschaft und den Krankenkassen abgenommen, es gibt genaue Vorschriften und Dokumentationspflichten zur Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Mobiliar und insbesondere von Instrumenten. Ohne Einhaltung all dieser Bedingungen würde keine Kassenzulassung für die Praxis erteilt.

Die Praxis ist behinderten- und rollstuhlgerecht.

Hygiene

Hygiene ist in meiner Praxis einer der wichtigsten Bestandteile. Denn Ihre Gesundheit liegt mir nicht nur am Herzen, sondern auch buchstäblich in meinen Händen.

Die mit Ihrer Behandlung verbundenen Hygienemaßnahmen richten sich nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI). Somit wird Ihnen hier der höchstmögliche Schutz vor der Ausbreitung von Bakterien (z.B. multiresistente Keimen, Krankenhauskeimen), Viren (z.B. Hepatitis), Pilzen und den daraus entstehenden Infektionen geboten.

Für Ihre Gesundheit werden einige zusätzliche Maßnahmen getroffen:

  • Zusätzliche Qualifikationen z.B. Sachkundenachweise

  • Validierungsprozesse (Nachweise der Hygiene)
  • Neue Geräte (Sterilisatoren, Reinigungs- und Desinfektionsgeräte,  IT-Systeme zur Dokumentation)

  • Dokumentation durch Standardarbeitsanweisungen
  • Regelmäßige Kontrolle durch einen Amtsarzt und einer Hygienefachkraft

Wussten Sie…

All diese Vorgaben führen zu einem erheblichen Mehraufwand, der für den Patienten zuerst nicht ersichtlich ist. So durchläuft z.B. das Behandlungsbesteck nach der Verwendung alleine 19 Schritte, bevor es wieder bei einem Patienten eingesetzt wird. Erfahrungsgemäß entfällt auf eine Behandlungsminute mindestens eine Hygieneminute!